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29.05.2026

Neue Stadionverbotsrichtlinien – Der FCK nimmt Stellung

Wie der Deutsche Fußball Bund gegenüber den Clubs der Profiligen am Donnerstag, 28. Mai 2026 mitteilte, sollen die neuen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten am Sonntag, 31. Mai 2026, per Beschlussfassung durch das DFB-Präsidium verabschiedet werden. Die finalisierten Richtlinien inklusive Hinweisen und Erläuterungen sollen den Clubs in der kommenden Woche übermittelt werden. Vor der anstehenden Verabschiedung der neuen Stadionverbotsrichtlinien möchte der 1. FC Kaiserslautern öffentlich Stellung nehmen und deutliche Bedenken gegenüber Teilen der geplanten Maßnahmen äußern. Mit Blick auf den Abstimmungsprozess der letzten Tage hätte sich der FCK zudem eine transparentere Kommunikation mit den Clubs gewünscht.

Der 1. FC Kaiserslautern ist sich seiner großen Verantwortung für das Thema Sicherheit bewusst. Die Sicherheit eines jeden Besuchers der Heim- und Auswärtsspiele des FCK hat oberste Priorität und ist unverhandelbar. Zudem möchte der 1. FC Kaiserslautern eine lebendige und unabhängige Fankultur unterstützen und fördern.

Ebenso wichtig ist dem 1. FC Kaiserslautern, dass auch solch emotionale Themen ruhig, sachlich sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Faktenlage diskutiert werden. Populistische Aussagen oder Forderungen sind in unseren Augen nicht hilfreich.

Der 1. FC Kaiserslautern sieht Stadionverbote – neben anderen Maßnahmen wie einem Ausbau der Stadionallianzen, einer Stärkung der entsprechenden Funktionsträger innerhalb der Clubs, pädagogische Maßnahmen oder Auflagen – grundsätzlich als eines der Mittel, um Gewalt, Diskriminierung oder sonstiges sicherheitsbeeinträchtigtes Verhalten innerhalb des Stadions zu verhindern. Auch eine Anpassung der Stadionverbotsrichtlinien aufgrund aktueller Erkenntnisse ist aus unserer Sicht hilfreich. Hierbei gilt es jedoch auch, grundlegende Abläufe festzulegen.

Da es sich bei einem Stadionverbot um einen tiefen Einschnitt in das Leben und die Teilhabe der Fans handelt, halten wir es für sehr wichtig, dass dieses Mittel nur zielgerichtet sowie bei konkreten Tatbeständen und nachvollziehbarer Gefahrenprognose angewendet wird. Eine jeweilige Einzelfallbetrachtung bei einem möglichen Stadionverbot ist aus unserer Sicht daher ebenso unerlässlich wie die Zuständigkeit lokaler Strukturen in dem Entscheidungsprozess.

Es muss auch künftig für die Clubs die Möglichkeit geben, ein Stadionverbot nicht auszusprechen, ohne dass dies das Einschreiten der neu eingerichteten „Zentralen Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“ (ZAÜS) des DFB nach sich zieht. Durch die Änderung von Soll-Vorschriften in Ist-Vorschriften bezüglich der Aussprache von bundesweit wirksamen Stadionverboten unter den im Entwurf genannten Bedingungen liegt die Befürchtung nahe, dass künftig auch in begründeten Einzelfällen keine Nichtaussprache eines Stadionverbots durch die Clubs mehr möglich sein wird, ohne dass die ZAÜS die lokalen Stellen anweist, die Entscheidung zu ändern und ein Stadionverbot auszusprechen.

Grundsätzlich plädieren wir dafür, dass die ZAÜS keine Einzelfälle kontrolliert, sondern vielmehr das grundsätzliche Vorgehen der lokalen Stellen in Bezug auf die Vergabe von Stadionverboten im Blick hat.

Durch die Informationsweitergabe an einen im Vergleich zu den aktuellen Prozessen größeren Personenkreis im Falle eines Einschreitens der ZAÜS sehen wir trotz datenschutzkonformer Prozesse die Gefahr, dass sich die ohnehin schon seitens der Fans aus Sorge vor einer Nutzung der darin enthaltenen Informationen durch die Strafverfolgungsbehörden nur selten abgegebenen Stellungnahmen weiter verringern. Die geplante Pseudonymisierung von persönlichen Daten durch eine der ZAÜS vorgeschaltete Koordinierungsstelle kann diese Sorge aus unserer Sicht nicht ausräumen, da den Clubs zum aktuellen Zeitpunkt noch keinerlei Informationen zur Ausgestaltung dieser Koordinierungsstelle vorliegen.

Die in dem Entwurf der neuen Richtlinien deutlich erschwerte Möglichkeit, Stadionverbote direkt bei der Aussprache auszusetzen, halten wir für falsch. Unsere Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein ausgesetztes Stadionverbot oftmals dem angestrebten Präventivgedanken sehr dienlich ist und im Hinblick auf das künftige Verhalten der Personen eine große Wirkung zeigt. Selbstverständlich müssen hier zahlreiche Aspekte wie die Schwere des Vergehens oder die gezeigte Reue der Person bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Das Alter sowie jahrelang zurückliegende Vergehen dürfen unserer Ansicht nach jedoch kein Ausschlusskriterium für eine mögliche Aussetzung sein.

Eine Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit bei einem Nichtbefolgen der Weisungen der ZAÜS stellen wir grundsätzlich in Frage. Da die ZAÜS ohnehin die Möglichkeit besitzt, in Falle des Nichtbefolgens einer Weisung selbst eine entsprechende Entscheidung über ein Stadionverbot zu treffen, sehen wir hierfür keine Notwendigkeit.

Für das Aktivwerden der ZAÜS ist aus unserer Sicht eine angemessene Frist ab Abschluss des Verfahrens durch die lokalen Stellen festzulegen. Es ist nicht zielführend, wenn die Fachaufsicht erst einige Monate später aktiv wird und den Club anweist, getroffene Entscheidungen zu ändern.

Im Richtlinien-Entwurf sind Verkehrsstraftaten nach §§ 315 bis 315e StGB als Grundlage für die Aussprache eines bundesweit wirksamen Stadionverboten aufgeführt. Hier muss aus unserer Sicht eine Konkretisierung von relevanten Tatbeständen erfolgen.

Bezüglich der vorgesehenen Evaluierung der Richtlinien stellt sich für uns die Frage, anhand welcher Kriterien und/oder Kennzahlen diese erfolgt. Aus Gründen der Transparenz halten wir es für unbedingt notwendig, einen klaren Prozess für die Evaluierung zu erstellen und die Clubs frühzeitig hierüber zu informieren.

Der 1. FC Kaiserslautern wünscht sich, dass die vielfach von den Clubs geäußerten Kritikpunkte an den neuen Richtlinien in diese einfließen und hier nicht kurzfristig Maßnahmen getroffen werden, die den Fußball und das Erlebnis für die Fans in den Stadien nachhaltig ändern.

Der 1. FC Kaiserslautern wünscht sich zu diesen Themen einen konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln, die transparent kommuniziert werden und in der Praxis umsetzbar sind.