Fußball-Zweitligist 1. FC Kaiserslautern muss für wiederholte Straftaten sogenannter „Fans“ bluten: Das DFB-Sportgericht hat den FCK wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei den Spielen in Sandhausen und Karlsruhe mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.
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