Für unsportliches Verhalten seiner Fans bei mehreren Spielen ist der FCK vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen verurteilt worden.
In den vergangenen Tagen erreichten den 1. FC Kaiserslautern Urteile zu den Spielen bei Eintracht Braunschweig am 29. November 2025, im DFB-Pokal bei Hertha BSC am 02. Dezember 2025 sowie gegen den FC Schalke 04 am 9. August 2025. Zu Last gelegt wurden den Anhängern des 1. FC Kaiserslautern dabei unterschiedliche unsportliche Verhaltensweisen wie das Abbrennen von Pyrotechnik oder das Werfen von Bechern in den Innenraum.
Daraus resultierten Strafen in Höhe von 42.120 Euro für das Spiel in Braunschweig, von 12.000 Euro für das Pokalspiel in Berlin sowie 73.625 Euro für die Partie gegen Schalke, von denen jeweils ein Drittel (14.040 Euro, 4.000 Euro und 24.500 Euro) für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
Die Verantwortlichen des FCK machen an dieser Stelle nochmals deutlich, dass das Abbrennen von Pyrotechnik sowie das Werfen von Gegenständen eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.



