Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mohamadou Idrissou vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Der Spieler hatte sich im Anschluss an das Zweitliga-Spiel beim FC Energie Cottbus am 29. April 2013 in einem TV-Interview unsportlich geäußert.
Mo Idrissou hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



