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15.07.2025

16.800 Euro Strafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Auswärtsspiel beim 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro belegt.

Von der Strafe kann der FCK bis zu 5.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2026 nachzuweisen wäre.

Zu Spielbeginn des Auswärtsspiels beim 1. FC Köln am 18. Mai 2025 wurden pyrotechnische Gegenstände im Fanblock des 1. FC Kaiserslautern gezündet.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.