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7.07.2025

128.800 Euro Strafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro belegt.

Von der Strafe kann der FCK bis zu 42.900 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. März 2025 zündeten Zuschauer aus Kaiserslautern insgesamt 98 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien. Hierfür beträgt die Strafe 98.800 Euro.

Zudem brannten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 6. April 2025 20 Bengalische Feuer ab. Dafür gab es eine Strafe von 12.000 Euro.

Am 4. Mai 2025 brannten Kaiserslautern-Fans 16 Bengalische Feuer bei einer Choreo beim Karlsruher SC ab. Hierfür beträgt die Strafe 9.600 Euro.

Darüber hinaus zündeten FCK-Zuschauer vor dem Zweitligaspiel gegen SV Darmstadt 98 am 11. Mai 2025 14 Bengalische Feuer. Dafür gab es eine Strafe von 8.400 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik, insbesondere von „Römischen Lichtern“ / Leuchtraketen, eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.